Gruppe SPD_FDP bringt Antrag zur Baulandentwicklung ein

Die Gruppe SPD_FDP hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung gemeinsam mit B90/Die Grünen einen Antrag zur Baulandentwicklung mehrheitlich auf den Weg gebracht. Ziel ist die Erstellung einer priorisieren und perspektivischen Planung und Entwicklung für ALLE Ortschaften bis 2031.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion bzgl. der Schaffung von Wohnraum und dem in diesem Kontext von verschiedenen Seiten vorgetragenen Wunsch der Ausweisung von Baugebieten in den kleineren Ortschaften der Gemeinde Edemissen, beantragen die Gruppe SPD_FDP und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Basis des Ratsbeschlusses vom 09. Juli 2012 (SV 22/2011) nachfolgendes Vorgehen:

  1. Phase
  • Das vorhandene Verzeichnis der seit 1994 entwickelten Baugebiete und Baugrundstücke nach § 34 BauGB (ungeplanter Innenbereich) in der Gemeinde Edemissen ist zu aktualisieren (letzter Stand: 30.08.2011) und mit den vorhandenen Flächen innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes nach § 30 BauGB zu ergänzen.
  • Das Verzeichnis ist ebenso zu ergänzen mit den laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Edemissen nebst Gegenüberstellung der angebotenen und veräußerten Grundstücke sowie der bereits vorgenommenen Flächenankäufe (Abbensen, Edemissen, Wipshausen, Plockhorst) für die Baulandentwicklung.
  • Die Bevölkerungsentwicklung und Alterspyramide der Gemeinde Edemissen ist ebenso in diesem Zusammenhang anzupassen.
  • Für die kommende Wahlperiode wird angeregt, die Nutzung eines qualifiziertes Baulandkatasters gem. § 200 BauGB zu prüfen und diesbzgl. den vom LGLN für die niedersächsischen Kommunen angebotenen Dienst „Baulücken- und Leerstandskataster (BLK)“ einzubeziehen einschl. der Option der Erfassung von Wohnungsleerständen, damit die Politik auch auf dem Sektor des (Sozial-) Mietwohnungsbaues bedarfsgerechte Planungen vorantreiben kann.
  1. Phase

 Die Verwaltung erhebt mit Unterstützung der Ortsräte den örtlichen Bedarf an Bauinteressent:innen und Baugrundstücken in den jeweiligen Ortschaften. Der Zentralort Edemissen und die Ortschaften mit Grundversorgung Abbensen und Wipshausen sind hierbei einzubeziehen.

  • Der überörtliche- und übergemeindliche Bedarf wird weiterhin durch die Verwaltung über die Auswertung von Interessenbekundungen dargestellt.
  • Diese Bedarfserhebung ist mit dem Baulückenverzeichnis abzugleichen. Das Ergebnis ist in einem Bericht zusammenzufassen und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  1. Zielstellung:
  • Ziel ist die Erstellung einer priorisierten und perspektivischen Bauleitplanung und -entwicklung der Gemeinde Edemissen für alle Ortschaften für die kommenden 10 Jahre bis 2031.